Verpackungsgesetz (VerpackG)
Wir sind bei einem dualen System lt VerpackG registriert.
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Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können bei uns gekaufte gebrauchte Batterien unentgeltlich an unser Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
1. "Cd" steht für Cadmium
2. "Hg" steht für Quecksilber
3. "Pb" steht für Blei
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Hinweise zur Entsorgung Leuchtmittel
- Glühlampen können mit dem Haushalts-Restmüll entsorgt werden
- Halogen-Glühlampen können mit dem Haushalts-Restmüll entsorgt werden
- Leuchtstofflampen über die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger der Städte und Gemeinden entsorgen
- LED-Lampen über die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger der Städte und Gemeinden entsorgen
- Kompaktleuchtstofflampen über die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger der Städte und Gemeinden entsorgen
- Quecksilberdampflampen über die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger der Städte und Gemeinden entsorgen
- Halogen-Metalldampflampen über die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger der Städte und Gemeinden entsorgen
- Natrium-Dampflampen am Lebensdauerende umweltgerecht entsorgen lassen.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise für die Entsorgung auf der jeweiligen Verpackung.
Seit dem 01.09.2013 ist die EU-Verordnung (874/2012) in Kraft, die eine Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung enthält. Durch diese Verordnung sind wir angehalten, die Angaben bei den Leuchtmitteln auszuweisen. Das neue Energielabel enthält nun die höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++), niedrigere Klassen F und G entfallen.
Bitte beachten Sie, dass alte Lagerbestände, die vor 09:2013 in Verkehr gebracht wurden, vorrangig verkauft werden und noch die alten Angaben auf der Verpackung enthalten können und möglicher Weise von der Artikelbeschreibung abweichen können.
1. "Cd" steht für Cadmium
2. "Hg" steht für Quecksilber
3. "Pb" steht für Blei
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Hinweise zur Entsorgung Leuchtmittel
- Glühlampen können mit dem Haushalts-Restmüll entsorgt werden
- Halogen-Glühlampen können mit dem Haushalts-Restmüll entsorgt werden
- Leuchtstofflampen über die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger der Städte und Gemeinden entsorgen
- LED-Lampen über die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger der Städte und Gemeinden entsorgen
- Kompaktleuchtstofflampen über die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger der Städte und Gemeinden entsorgen
- Quecksilberdampflampen über die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger der Städte und Gemeinden entsorgen
- Halogen-Metalldampflampen über die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger der Städte und Gemeinden entsorgen
- Natrium-Dampflampen am Lebensdauerende umweltgerecht entsorgen lassen.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise für die Entsorgung auf der jeweiligen Verpackung.
Seit dem 01.09.2013 ist die EU-Verordnung (874/2012) in Kraft, die eine Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung enthält. Durch diese Verordnung sind wir angehalten, die Angaben bei den Leuchtmitteln auszuweisen. Das neue Energielabel enthält nun die höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++), niedrigere Klassen F und G entfallen.
Bitte beachten Sie, dass alte Lagerbestände, die vor 09:2013 in Verkehr gebracht wurden, vorrangig verkauft werden und noch die alten Angaben auf der Verpackung enthalten können und möglicher Weise von der Artikelbeschreibung abweichen können.